Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat mich seit dem 26.10.2004 zum vereidigten Sachverständigen auf den Gebieten des Ackerbaus, der Grünlandwirtschaft, der Bodenkunde, des Bodenschutzes, der Bodenschätzung sowie der Wasserwirtschaft und Melioration öffentlich bestellt.
Seitdem setze ich mein fachliches Wissen und meine praktischen Erfahrungen im Bereich der Gutachtenerstellung ein.
Meine Auftraggeber sind nicht nur Privatpersonen sondern vor allem auch Gerichte wie bspw. Amts- und Landgerichte. Dabei kommen die Auftraggeber nicht nur aus Rheinland-Pfalz, sondern auch aus den angrenzenden Bundesländern. Meist werde ich zur Erstellung von Gutachten = Beantwortung von Beweisfragen bzw. zu Gutachterlichen Stellungnahmen herangezogen. Oft geht es aber auch nur um die Einholung einer mündlichen Meinung zu einem konkreten Problem wie bspw. die Bewertung und Behandlung von Bodenschäden oder die Bewertung von Bodenmaterial für die Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen.
Besonders der fachgerechte Umgang mit dem Kulturgut „Boden“ ist mir eine Herzensangelegenheit. Seit dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Wo es bspw. aufgrund von Baumaßnahmen oder Maschinentransporten zu Bodenschäden kommt, ist in der Regel ein Gutachten unerlässlich. Für beide Seiten – sowohl für den Geschädigten = Bewirtschafter oder Eigentümer als auch für den Schadensverursacher – gilt es, eine fachgerechte Lösung und meist auch eine gerechte Entschädigung umzusetzen. Nach dem Gesetz ist nämlich stets der Verursacher zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Schäden verpflichtet.
Als auf dem Gebiet der Bodenkunde ö.b.u.v. SV bin ich qualifiziert, solche Schäden aufzunehmen, zu bewerten und Maßnahmen für eine fachgerechte Rekultivierung vorzuschlagen.
Sachgebiet 1.1.5. Wasserwirtschaft und Meliorationen
- Gutachten über Notwendigkeit und Nutzen von Meliorationsmaßnahmen.
- Beurteilung von durchgeführten Meliorationen und Prüfung der Abrechnungen.
- Beurteilung der Funktion und des Zustandes von Drainanlagen.
- Feststellung von Grundwasserabsenkungen, ‑anhebungen und deren Auswirkungen auf die Pflanzenproduktion.
Sachgebiet 1.2.1. Bodenkunde / Bodenschutz
- Einstufung der Böden nach dem Bodenschätzungsgesetz und nach den Vorschriften der Flurbereinigung.
- Ansprache und Beurteilung von Bodenschäden, die z.B. bei Rekultivierungen, Aufschüttungen, Baumaßnahmen oder Umweltbelastungen entstehen.
- Gutachten über Möglichkeiten und Maßnahmen zur Beseitigung von Bodenschäden.
- Beurteilung von Bodenmaterial nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie nach der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).
- Beurteilung von Bodenmaterial, welches zur Bodenauffüllung vorgesehen ist.
- Bodenkundliche und pflanzenbauliche Gutachten über die Gehalte und Wirkungen von Schadstoffen aus der landwirtschaftlichen Anwendung von Siedlungsreststoffen wie bspw. Klärschlamm und Komposten, Abwässern und Abfällen.
- Ermittlung von Ursachen sowie Darstellung von Belastungspfaden.
- Beurteilung belasteter Standorte für eine landwirtschaftliche Folgenutzung.
- Gutachten über Schadstoffe sowie deren Gehalte in Böden und die sich daraus ergebenden Folgerungen für eine landwirtschaftliche Nutzung.
- Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässer (einschl. Tränkewasser) auf mögliche Schadstoffgehalte und Beurteilung hinsichtlich einer landwirtschaftlichen Folgenutzung.
- Bodenkundliche Baubegleitung (BBB): Unterstützung des Bauherrn bzw. des Bauausführenden bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung und Kontrolle eines Bauvorhabens sowie der Bauprozesse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bezug auf bodenschutzrechtliche Aspekte. Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung von Böden und ihren natürlichen Funktionen gemäß BBodSchG.
Sachgebiet 1.2.2. Ackerbau einschließlich Aufwuchsschäden und
Sachgebiet 1.2.3. Grünlandwirtschaft einschließlich Aufwuchsschäden
- Gutachten zum Umfang und zur Ursache von Aufwuchsschäden.
- Aufnahme von Schäden durch Wild, Hagel,
Bearbeitungsfehler, Manöver, Immissionen. - Ermittlung des Aufwandes für Bestellung und Pflege.
- Bewertung des entgangenen Nutzens.
- Eindeutige Abgrenzung der Schadensursachen.
- Aufnahme von Schäden durch Wild, Hagel,
- Gutachten über Möglichkeiten und Maßnahmen zur Beseitigung von Wuchsstörungen bzw. zur Verbesserung der Ertragssituation.
- Bewertung des Feldinventars bei Pachtübergaben.
- Gutachten zur Frage der guten fachlichen Praxis und der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, zum üblichen und notwendigen Maß der Düngung und des Pflanzenschutzes.
- Beurteilung wichtiger Verfahren der Ernte und Konservierung von Produkten des Ackerbaus und der Grünlandnutzung.
- Gutachten über standortgerechte Pflanzenarten und Sorten.
- Pflanzensoziologische Gutachten.
- Beurteilung alternativer Produktionsmethoden.
- Gutachten über die Auswirkungen von Bewirtschaftungsbeschränkungen in Schutzgebieten.
Sachgebiet 1.2.8. Bodenschätzung
Einstufung der Böden nach dem Bodenschätzungsgesetz und nach den Vorschriften der Flurbereinigung. Die Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz („Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens in Deutschland“) beinhaltet die Abschätzung bzw. Bewertung der Ertragsfähigkeit = Bonität landwirtschaftlich nutzbarer Standorte als Basis der Besteuerung. Der Bodenertrag ist dabei abhängig von der Bodenart und der Bodenfruchtbarkeit, der Geländebeschaffenheit und der Klimafaktoren. Zunächst wird im Rahmen der Acker- bzw. Grünlandschätzung die Ertragsfähigkeit der Fläche beurteilt, die sich allein aus dem Boden und bei Grünland zusätzlich aus dem Klima ergibt. Anschließend werden Zu- oder Abschläge berücksichtigt.