Als von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v. SV) bin ich sowohl im gerichtlichen als auch im privaten Auftrag tätig. Im gerichtlichen Verfahren werden vorgegebene Beweisfragen durch sachverständige Gutachten beantwortet und dienen in aller Regel als Grundlage für richterliche Entscheidungen.
Privatpersonen sind neben einer gutachterlichen Beratung häufig auf die zügige sachverständige Sicherung von Streitgegenständen (Beweissicherungsverfahren) angewiesen, um diese dann später ggf. vor Gericht als Nachweis verwenden zu können. Hierbei ist die Beauftragung eines ö.b.u.v. SV von besonderem Vorteil.