Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV)
Gerichte, Behörden, Unternehmen und Flächenbewirtschafter (Landwirte, Obstbauern, Winzer, Forstwirte, u.a.) kommen in bestimmten Situationen ohne Landwirtschaftliche Sachverständige nicht aus. Immer dann, wenn eine unabhängige fachliche Meinung / Beratung gefragt bzw. benötigt wird, ein (landwirtschaftlicher) Schaden beurteilt werden muss, eine Sache zu bewerten ist, ein fachlicher Streit geklärt werden muss oder zu Beweiszwecken ein tatsächlicher Zustand festgestellt werden soll, kann ein ö.b.u.v. SV weiter helfen.
Ein von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ö.b.u.v. SV hat seine besondere Sachkunde, seine persönliche Zuverlässigkeit, seine Unabhängigkeit, seine Objektivität und seine Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen. Seine gutachterliche Tätigkeit unterliegt ferner einer ständigen Beaufsichtigung durch die entsprechenden Fachgremien der Landwirtschaftskammer.
Der vereidigte Sachverständige ist in den Fachbereichen, in denen er öffentlich bestellt ist, besonders qualifiziert, das heißt, er besitzt in diesen Fachbereichen überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Das Gutachten eines ö.b.u.v. SV genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Von daher sollen nach den Prozessordnungen grundsätzlich nur ö.b.u.v. SV beauftragt werden. Aber auch als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann bei Bedarf der ö.b.u.v. SV Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden.
Hinweis: Bitte informieren Sie sich unverbindlich bzw. wenden sich bei Bedarf vertrauensvoll an mich. Ich helfe Ihnen weiter.
Weitere Infos erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer: www.lwk-rlp.de unter Beratung / Sachverständigenwesen.