Erfolgte Baumaßnahmen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie in Dauerkulturen als auch im Garten- und Landschaftsbau führen stets zu einer Schädigung der Bodenstruktur und damit auch zu einer Verschlechterung des Luft- und Wasserhaushaltes; optisch erkennbar anhand geringerer Erträge bzw. am schlechteren Wuchs der Vegetation.
Vorhandene Schäden lassen sich durch Untersuchungen direkt auf der Fläche als auch nach Probenahme durch Untersuchung im Labor nachweisen und ggf. für eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendigerweise gutachterlich sichern.