Nach erfolg­ter Ver­le­gung einer Ver­sor­gungs­lei­tung auf einer land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­che bzw. in allen ähn­li­chen Fäl­len, in denen land­wirt­schaft­li­che Grund­stü­cke in Anspruch genom­men wur­den, füh­ren wir die not­wen­di­gen Melio­ra­ti­ons­maß­nah­men durch. Je nach erlaub­ter Tie­fe wer­den Struk­tur­schä­den besei­tigt und gemein­sam mit Ihnen das wei­te­re Vor­ge­hen für eine zukünf­ti­ge erfolg­rei­che Bewirt­schaf­tung erörtert.