Erfolg­te Bau­maß­nah­men auf land- und forst­wirt­schaft­li­chen Flä­chen sowie in Dau­er­kul­tu­ren als auch im Gar­ten- und Land­schafts­bau füh­ren stets zu einer Schä­di­gung der Boden­struk­tur und damit auch zu einer Ver­schlech­te­rung des Luft- und Was­ser­haus­hal­tes; optisch erkenn­bar anhand gerin­ge­rer Erträ­ge bzw. am schlech­te­ren Wuchs der Vegetation.

Vor­han­de­ne Schä­den las­sen sich durch Unter­su­chun­gen direkt auf der Flä­che als auch nach Pro­be­nah­me durch Unter­su­chung im Labor nach­wei­sen und ggf. für eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung not­wen­di­ger­wei­se gut­ach­ter­lich sichern.